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Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80 |
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 1981 - 248/80 (https://dejure.org/1981,10669)
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommanditgesellschaft in Firma Gebrüder Glunz gegen Hauptzollamt Hamburg-Waltershof.
Gemeinsamer Zolltarif - spezifischer Zollsatz
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.10.1980 - IV 137/79
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80
- EuGH, 03.02.1982 - 248/80
- FG Hamburg, 26.03.1982 - IV 137/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.10.1973 - 9/73
Schlüter / Hauptzollamt Lörrach
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80
Sind die bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse so, daß sie die Verwirklichung der Ziele des Vertrages bedrohen, so halte ich es für die Pflicht der Gemeinschaftsorgane, die zur Bereinigung der Situation erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. z. B. die ähnliche Lage in der Rechtssache 9/73, Schlüter/ Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135, insb. - EuGH, 05.07.1977 - 114/76
Bela Mühle / Grows Farm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80
Führt außerdem die erlassene Regelung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu ungleichen Ergebnissen oder verletzt sie den von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 114/76 (Bela-Mühle/Grows Farm, Slg. 1977, 1211, insb. 1232) angeführten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so verstößt sie auch gegen die dem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsgrundsätze. - EuGH, 15.10.1980 - 4/79
Providence agricole de la Champagne
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80
In den Urteilen vom 15. Oktober 1980 in den Rechtssachen 4/79 (Providence Agricole de la Champagne/ONIC), 109/79 (Maiseries de Beauce/ONIC) und 145/79 (Roquette/Französischer Staat) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Ungültigkeit der betreffenden Vorschriften vor dem Erlaß dieser Urteile erfolgte Zahlungen nicht in Frage stellen konnte. - EuGH, 03.06.1980 - 135/79
Gedelfi / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1981 - 248/80
Unter Bezugnahme auf die Schlußanträge von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 135/79 (Gedelfi Großeinkauf GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1980, 1713) neigte das Finanzgericht zu der Ansicht, daß das Hauptzollamt nicht berechtigt gewesen sei, einen höheren Zoll als denjenigen zu verlangen, der bei der Einfuhr der Waren in den Mitgliedstaat geschuldet worden sei, dessen Währung seit der Einführung der Rechnungseinheit in den GZT die stärkste Abwertung erfahren habe.